... nach § 29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung.
Sie wollen sicher sein, dass Ihr Fahrzeug nach wie vor verkehrstauglich und vorschriftsgemäß ist, und brauchen eine neue HU-Plakette? Martin u. Karch sind mit ihren Kfz-Prüfzentren an den Standorten Viernheim und Weinheim in der Region Rhein-Neckar vertreten. Kommen Sie einfach vorbei. Für Ihre Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) brauchen Sie vorher keinen Termin auszumachen.
... nach § 19 (3) StVZO.
Wer eigene Ideen am Fahrzeug verwirklicht, benötigt hierfür eine Genehmigung. Zu den nachträglichen Änderungen gehören unter anderem: Tieferlegung, Anhängerkupplung, Spoiler, Sonderräder, Sportauspuffanlagen, andere Scheinwerfer, Folien an Seitenscheiben und Chiptuning. Wir nehmen diese Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug für Sie ab und stellen entsprechende Prüfzeugnisse aus. So bleibt die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erhalten.
...nach § 21 StVZO und § 19(2).
Hat Ihr Fahrzeug keine nationale deutsche ABE oder EG-Typgenehmigung? Oder haben Sie zum Beispiel an Ihrem Fahrzeug Umbauten vorgenommen, die es zum Sonderfahrzeugverwandelt haben? In solchen Fällen erstellen wir ein Vollgutachten für Sie, damit Sie Ihr Fahrzeug sicher in den Verkehr bringen können. Jetzt neu bei Martin u. Karch: Seit kurzem sind wir befugt die Vollabnahme an Ihrem Fahrzeug durchzuführen. Als TÜV-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich seit vielen Jahren aktiv und setzen im Namen und auf Rechnung des TÜV amtliche Prüfungen sowie die Hauptuntersuchung inklusive AU für Sie um.
... nach § 23 StVZO.
Nicht jedes Auto über 30 Jahre ist offiziell ein Oldtimer und kann das begehrte H-Kennzeichen tragen. Um als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu gelten, muss das Automobil original belassen, gut erhalten und gepflegt sein. Die Zulassung für ein H-Kennzeichen erfolgt über ein amtliches Gutachten nach §23 StVZO. In unserer Oldtimerbegutachtung prüfen wir, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ausgestattet ist.